MELDEVORGANG

Meldevorgang

Anmeldung

Formular aktueller Meldezettel

 

Zuständigkeit

Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes erfolgt bei jener Meldebehörde (Gemeindeamt oder Magistrat), die für den neuen Wohnsitz zuständig ist. Gleichzeitig kann man den bisherigen Wohnsitz abmelden oder als einen weiteren Wohnsitz anmelden. In diesem Fall liegt laut Meldegesetz eine Ummeldung vor.

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular (Meldezettel, vollständig ausgefüllt und vom Unterkunftgeber unterschrieben)
  • Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Ausweis, z. B. Führerschein, und zusätzlich Staatsbürgerschaftsurkunde)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über akademischen Grad
  • Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, muss alle Dokumente vorlegen, aus denen diese hervorgehen
  • ausländische Staatsbürger müssen einen Reisepass mitnehmen

Der Bürger erhält einen Ausdruck aus dem ZMR (mit Amtssignatur oder mit Stempel und Unterschrift) als Bestätigung des Meldevorgangs.

Die Anmeldung kann erfolgen:

  • persönlich durch den Meldepflichtigen
  • durch einen Boten
  • oder postalisch

Die Anmeldung ist kostenlos.

Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, muss sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden und innerhalb von drei Tagen abmelden, wenn die Unterkunft aufgegeben wird (§ 2 (1), § 3 (1) und § 4 (1) Meldegesetz).

Gesetzliche Grundlage:

§ 2 (1) Meldegesetz: Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist zu melden.

Unterkunft in Wohnungen; Anmeldung
§ 3 (1) Meldegesetz: Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden.

 

Abmeldung

§ 4 (1) Meldegesetz: Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.

Folgende Gegebenheiten machen eine Abmeldung bzw. eine Mitteilung an die zuständige Meldebehörde erforderlich:

  • Aufgeben eines Wohnsitzes im Bundesgebiet aufgrund eines Umzugs (kann in der Regel auch die Meldebehörde erledigen, bei der der neue Wohnsitz angemeldet wird) oder Verziehen ins Ausland
  • Tod

Die Abmeldung ist kostenlos.

Die Abmeldung kann erfolgen:

  • persönlich durch den Meldepflichtigen
  • durch einen Boten
  • oder postalisch

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular (Meldezettel, vollständig ausgefüllt)
  • Identitätsnachweis

Zuständigkeit

Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes erfolgt bei jener Meldebehörde (Gemeindeamt oder Magistrat), in der der bisherige Wohnsitz liegt.

Ausnahme:
Soll gleichzeitig ein Wohnsitz in der vorherigen Gemeinde abgemeldet und in einer anderen Gemeinde ein neuer Wohnsitz angemeldet werden, kann dies in einem Schritt in der neuen Gemeinde erfolgen. Das gilt auch für den Fall, dass aus dem bisherigen Hauptwohnsitz ein Nebenwohnsitz wird und ein neuer Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde begründet wird.

Achtung:
in diesen Ausnahmefällen sind 2 vollständig ausgefüllte Meldezettel notwendig.

 

Ummeldung

Folgende Änderungen machen eine Ummeldung, d. h. eine An- und gleichzeitige Abmeldung an derselben Adresse, bei der zuständigen Meldebehörde erforderlich:

  1. Änderung der Wohnsitzqualität, z. B. wenn ein Hauptwohnsitz zu einem Nebenwohnsitz wird oder umgekehrt.
  2. Wenn im Ausland Änderungen der Staatsbürgerschaft, des Personenstands, des Namens oder des Geschlechts erfolgen, ist dies der zuständigen Meldebehörde binnen eines Monats mitzuteilen.

Erfolgen die unter Punkt 2 dargestellten Änderungen im Inland, erfolgt der Eintrag im ZMR unmittelbar durch die Behörde, die die Änderung vornimmt. Auch Änderungen des Namens und des Personenstands aufgrund der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft werden unmittelbar von der Bezirksverwaltungsbehörde im ZMR eingetragen.

Die Ummeldung ist kostenlos.

Die Ummeldung kann erfolgen:

  • persönlich durch den Meldepflichtigen
  • durch einen Boten
  • oder postalisch

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular (Meldezettel, entsprechend vollständig ausgefüllt)
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Urkunde, die den geänderten Sachverhalt bescheinigt (z.B. Heiratsurkunde bei Namensänderung; neue Staatsbürgerschaft etc.)
  • ausländische Staatsbürger: unbedingt Reisepass oder sonstiges Identitätsdokument mitnehmen.
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