Standesamt und Staatsbürgerschaft
Als Standesbeamte in Wörschach für Sie da sind:
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Amtsleitung
DI Elke Atzlinger
Gemeinde
Amtsleitung
Bauamt
Standesamt
Buchhaltung
Birgit Dobnig
Gemeinde
Buchhaltung
Standesamt
Meldeamt
Amtsleitung
DI Elke Atzlinger
Amtsleitung Bauamt Standesamt
Buchhaltung
Birgit Dobnig
Buchhaltung Standesamt Meldeamt
Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Beizubringende Unterlagen:
Ehelich geboren bzw. legitimiert (Eheschließung der leiblichen Eltern):
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Unehelich geboren (es erfolgte keine Eheschließung der leiblichen Eltern):
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Geburtsurkunde der leiblichen Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der leiblichen Mutter
Kosten: Bundesgebühren EUR 42,00 + Landesverwaltungsabgabe EUR 20,30 = EUR 62,30
Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis 1x gebührenfrei!
Checkliste zur Anmeldung einer Eheschließung
Zur Anmeldung einer Eheschließung sind je nachdem folgende erforderlichen Urkunden beizubringen:
- Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde o.ä.
- Amtlicher u. gültiger Lichtbildausweis
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (bei Flüchtlingen)
- Nachweis des Wohnsitzes (Aufenthaltes)
(Meldebestätigung oder Meldezettelabschnitt) - Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bzw. Sachwalters/und des Erziehungsberechtigten bzw. den Gerichtsbeschluss über die Ersetzung der Einwilligung
- Heiratsurkunden der leiblichen Eltern (wenn möglich)
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Sterbeurkunde bwz. Todeserklärung des(r) früheren Ehegatten
- Ehescheidungs-, Eheaufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftklausel
- Bescheid des Bundesministeriums für Justiz über die Anerkennung einer ausländischen Eheentscheidung (§ 24 4DVzEheG); erforderlich wenn nicht beide Ehepartner dem Staat angehört haben, dessen Gericht entschieden hat
- Nachweise über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akademischer Berufsbezeichnungen u. Standesbezeichnungen; bei ausländischen Diplomaten nötigenfalls Nostrifikationsbescheid (§6 PStV)
- Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kinder, ggf. auch deren Heiratsurkunden und Geburtsurkunden ihrer Kinder
- Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Bei Fremden zusätzlich: Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis) des zuständigen Heimatsstaates (Botschaft, Konsulat)
- Bei beschränkt geschäftsfähigen Österreichern zusätzlich:
Sterbeurkunde des Vaters, Sterbeurkunde der Mutter, Bestellungsdekret des Vormundes oder gerichtliche Amtsbestätigung über die Übertragung elterlicher Rechte