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Zwischen 02. Oktober 2023 und 29. Februar 2024 kann im Gemeindeamt unter Vorlage sämtlicher Einkommensnachweise (aller im Haushalt gemeldeten Personen) wieder um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2023/2024 angesucht werden. Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten heuer folgende Richtwerte:
Ein-Personen Haushalte EUR 1.392,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften EUR 2.088,00
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind EUR 418,00
Berechnungsmethode:
Laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer des aktuellen Lohnzettels, mal 14, dividiert durch 12
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz zumindest seit 1. September 2023 in der Steiermark haben.
Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die einen Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ haben. Die obgenannten Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, welche von der Rezeptgebühr befreit sind.
Der Zuschuss wird wieder in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2023/2024 gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 340,00 für alle Heizungsanlagen.