- Liebe User:innen der...
Als Ansprechpartner in unserem Meldeamt für Sie da sind:
Von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Bürgerservice
Lukas Kerschbaumer
03682 22301-13
Stellvertretende Amtsleitung
DI Elke Atzlinger
03682 22301-11
Verwaltung
Birgit Dobnig
03682 22301-14
Meldepflicht
Jede Bürgerin und jeder Bürger ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.
Rechtliche Grundlage dazu:
Meldegesetz 1991 - Fassung vom 20.10.2023
Meldepflicht und Ausnahmen von der Meldepflicht
- §2 (1) Meldegesetz: Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist zu melden.
Unterkunft in Wohnungen; Anmeldung
- §3 (1) Meldegesetz: Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden.
Unterkunft in Wohnungen; Abmeldung
- §4 (1) Meldegesetz: Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.