MELDEAMT

Als Ansprechpartner in unserem Meldeamt für Sie da sind:

Von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

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Bürgerservice

Lukas Kerschbaumer
+4336822230113

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Bürgerservice
Bauamt
Meldeamt

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Amtsleitung

DI Elke Atzlinger
+4336822230111

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Buchhaltung

Birgit Dobnig
+4336822230114

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Meldeamt

 

Meldepflicht

Jede Bürgerin und jeder Bürger ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.

Rechtliche Grundlage dazu:
Meldegesetz 1991 i.d.g.F.

Meldepflicht und Ausnahmen von der Meldepflicht

  • §2 (1) Meldegesetz: Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist zu melden.

Unterkunft in Wohnungen; Anmeldung

  • §3 (1) Meldegesetz: Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden.

Unterkunft in Wohnungen; Abmeldung

  • §4 (1) Meldegesetz: Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.