
Heizungstausch
Zentralheizungen mit Pellets- und Hackschnitzelkessel bzw. Scheitholz- und Kombikessel) |
€ 400.- pro Anlage |
Wärmepumpen |
€ 400.- pro Anlage |
Photovoltaikanlagen
€ 100,-- / kWp |
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Max. Förderhöhe pro Anlage |
€ 500,-- |
Anlagen unter 1 kWp gelten als nicht förderfähig! |
Solaranlagen
Direktzuschuss |
25,00 pro m2 |
Max. Höhe/Anlage |
300,00 EUR |
Wohnbauförderung
Auf Antrag wird die Neuerrichtung von Wohnraum seitens der Gemeinde gefördert! |
Sport- und Kulturförderung für VolksschulabsolventInnen
Sport- und Kulturförderung in der Höhe von einmalig € 100,-- an alle Absolventinnen und Absolventen der Volksschule Wörschach (4. Klasse) nach Vorlage des Abschlusszeugnisses. |
Gültig ab dem Schuljahr 2018/2019 (erstmalige Auszahlung somit im Juli 2019). |
Jungbürgerförderung
Gutschein im Wert von € 125,-- für ein Fahrsicherheitstraining, |
welches für die Mehrphasen-Führerscheinausbildung benötigt wird. |
Studienförderung
Personenkreis: |
Bezugsberechtigt sind Studentinnen und Studenten, welche ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wörschach einrichten bzw. belassen (berufsbegleitendes Studium ist ausgeschlossen). Das Höchstalter von 30 Lebensjahren darf nicht überschritten werden. |
Höhe der Förderung: |
€ 150,-- pro Kalenderjahr! |
Förderungsbeginn: |
Wintersemester 2018/2019 (1. Oktober 2018)! |
Wohnsitzanmeldung: |
Der Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde Wörschach bis spätestens 15. Oktober eines jeden Jahres (Stichtag) angemeldet werden bzw. aufrecht sein. Diese HWS-Anmeldung muss über ein gesamtes Kalenderjahr aufrecht bleiben, ansonsten ist die Förderung rückzuerstatten. |
Schriftliches Ansuchen: |
Das Ansuchen ist unter Vorlage einer Studienbestätigung/Inskriptionsbestätigung formlos bis spätestens 31. Dezember eines jeden Jahres an das Gemeindeamt Wörschach zu richten (Gemeindeamt Wörschach, Dr. Alfons Gorbach Platz 16, 8942 Wörschach, E-Mail: gde@woerschach.gv.at). Für jedes Kalenderjahr muss separat angesucht werden. |
Das Ansuchen finden Sie im Bereich Downloadformulare! |
Auszahlung: |
Die Auszahlung erfolgt jeweils im Jänner des darauffolgenden Kalenderjahres auf ein von der Förderungswerberin/vom Förderungswerber bekannt zu gebendes Bankkonto (erstmals im Jänner 2019). |