Gemeindeamt Wörschach

Dr. Alfons Gorbach Platz 16
8942 Wörschach
Tel. +43 (0) 3682 - 22301
Fax +43 (0) 3682 - 22301-4

gde(!at)woerschach.gv.at 

AMTSSTUNDEN

MO - DO: 8.00 - 16.00 Uhr
FR:            8.00 - 12.00 Uhr


PARTEIENVERKEHR

MO - FR: 8.00 - 12.00 Uhr
bzw. nach Vereinbarung

Bankverbindung:
Raiffeisenbank Liezen - Rottenmann - Trieben eGen

IBAN:
AT52 3821 5000 0300 0098
BIC: RZSTAT2G215

Wildromantische
WÖRSCHACHKLAMM

ÖFFNUNGSZEITEN

täglich von Anfang Mai bis Oktober
08:00 - 18:00 Uhr

EINTRITTSPREISE

EW € 6,00 | KI € 3,50

Gruppen ab 15 Personen:
EW € 5,50 | KI € 3,00

Saisonkarte € 15,00

Familiensaisonkarte € 30,00

free W-LAN

GRATIS-Eintritt mit: 

KONTAKT

Jutta Lux | Klammstüberl
Tel. 0676-87837334
oder 03682/22045

E-Mail: woerschach.klamm(!at)gmx.at

 

 

Gemeinde Wörschach

Heizungstausch

Zentralheizungen mit Pellets- und Hackschnitzelkessel bzw. Scheitholz- und Kombikessel)

€ 400.- pro Anlage

   

Wärmepumpen

€ 400.- pro Anlage

Photovoltaikanlagen

 

€ 100,-- / kWp

Max. Förderhöhe pro Anlage

€ 500,--

   

Anlagen unter 1 kWp gelten als nicht förderfähig!

 

Solaranlagen

Direktzuschuss

25,00 pro m2

Max. Höhe/Anlage

300,00 EUR

Wohnbauförderung

Auf Antrag wird die Neuerrichtung von Wohnraum seitens der Gemeinde gefördert!

Sport- und Kulturförderung für VolksschulabsolventInnen

Sport- und Kulturförderung in der Höhe von einmalig € 100,-- an alle Absolventinnen und Absolventen der Volksschule Wörschach (4. Klasse) nach Vorlage des Abschlusszeugnisses.

Gültig ab dem Schuljahr 2018/2019 (erstmalige Auszahlung somit im Juli 2019).

Jungbürgerförderung

Gutschein im Wert von € 125,-- für ein Fahrsicherheitstraining,

welches für die Mehrphasen-Führerscheinausbildung benötigt wird.

Studienförderung

Personenkreis:

Bezugsberechtigt sind Studentinnen und Studenten, welche ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wörschach einrichten bzw. belassen (berufsbegleitendes Studium ist ausgeschlossen). Das Höchstalter von 30 Lebensjahren darf nicht überschritten werden.

 

Höhe der Förderung:

€ 150,-- pro Kalenderjahr!

 

Förderungsbeginn:

Wintersemester 2018/2019 (1. Oktober 2018)!

 

Wohnsitzanmeldung:

Der Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde Wörschach bis spätestens 15. Oktober eines jeden Jahres (Stichtag) angemeldet werden bzw. aufrecht sein. Diese HWS-Anmeldung muss über ein gesamtes Kalenderjahr aufrecht bleiben, ansonsten ist die Förderung rückzuerstatten.

 

Schriftliches Ansuchen:

Das Ansuchen ist unter Vorlage einer Studienbestätigung/Inskriptionsbestätigung formlos bis spätestens 31. Dezember eines jeden Jahres an das Gemeindeamt Wörschach zu richten (Gemeindeamt Wörschach, Dr. Alfons Gorbach Platz 16, 8942 Wörschach, E-Mail: gde@woerschach.gv.at). Für jedes Kalenderjahr muss separat angesucht werden.

Das Ansuchen finden Sie im Bereich Downloadformulare!

 

Auszahlung:

Die Auszahlung erfolgt jeweils im Jänner des darauffolgenden Kalenderjahres auf ein von der Förderungswerberin/vom Förderungswerber bekannt zu gebendes Bankkonto (erstmals im Jänner 2019).