Gemeindeamt Wörschach

Dr. Alfons Gorbach Platz 16
8942 Wörschach
Tel. +43 (0) 3682 - 22301
Fax +43 (0) 3682 - 22301-4

gde(!at)woerschach.gv.at 

AMTSSTUNDEN

MO - DO: 8.00 - 16.00 Uhr
FR:            8.00 - 12.00 Uhr


PARTEIENVERKEHR

MO - FR: 8.00 - 12.00 Uhr
bzw. nach Vereinbarung

Bankverbindung:
Raiffeisenbank Liezen - Rottenmann - Trieben eGen

IBAN:
AT52 3821 5000 0300 0098
BIC: RZSTAT2G215

Wildromantische
WÖRSCHACHKLAMM

ÖFFNUNGSZEITEN

täglich von Anfang Mai bis Oktober
08:00 - 18:00 Uhr

EINTRITTSPREISE

EW € 6,00 | KI € 3,50

Gruppen ab 15 Personen:
EW € 5,50 | KI € 3,00

Saisonkarte € 15,00

Familiensaisonkarte € 30,00

free W-LAN

GRATIS-Eintritt mit: 

KONTAKT

Jutta Lux | Klammstüberl
Tel. 0676-87837334
oder 03682/22045

E-Mail: woerschach.klamm(!at)gmx.at

 

 

Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Beizubringende Unterlagen:

  • Ehelich geboren bzw. legitimiert (Eheschließung der leiblichen Eltern):
  • Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern

Unehelich geboren (es erfolgte keine Eheschließung der leiblichen Eltern):

  • Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Geburtsurkunde der leiblichen Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der leiblichen Mutter

Kosten: Bundesgebühren € 28,60 + Verwaltungsabgabe € 20,30 = € 48,90

Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis gebührenfrei!

Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung

Zur Anmeldung einer Eheschließung sind folgende erforderlichen Urkunden beizubringen:

  1. Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde o.ä.
  2. Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass).
  3. Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (bei Flüchtlingen).
  4. Nachweis des Wohnsitzes (Aufenthaltes)
    (Meldebestätigung oder Meldezettelabschnitt)
  5. Verlobte zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr einen Gerichtsbeschluss mit Rechtskraftklausel über die Ehemündigkeitserklärung.
  6. Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bzw. Sachwalters/und des Erziehungsberechtigten bzw. den Gerichtsbeschluss über die Ersetzung der Einwilligung.
  7. Heiratsurkunden der leiblichen Eltern (wenn möglich).
  8. Heiratsurkunden aller Vorehen.
  9. Sterbeurkunde bwz. Todeserklärung des(r) früheren Ehegatten.
  10. Ehescheidungs-, Eheaufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftklausel.
  11. Bescheid des Bundesministeriums für Justiz über die Anerkennung einer ausländischen Eheentscheidung (§ 24 4DVzEheG); erforderlich wenn nicht beide Ehepartner dem Staat angehört haben, dessen Gericht entschieden hat.
  12. Nachweise über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akademischer Berufsbezeichnungen u. Standesbezeichnungen; bei ausländischen Diplomaten nötigenfalls Nostrifikationsbescheid (§6 PStV).
  13. Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kinder, ggf. auch deren Heiratsurkunden und Geburtsurkunden ihrer Kinder.
  14. Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen vorehelichen Kinder.
  15. Bei Ausländern zusätzlich: Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis) des zuständigen Heimatsstaates (Botschaft, Konsulat).
  16. Bei beschränkt geschäftsfähigen Österreichern zusätzlich:
    Sterbeurkunde des Vaters, Sterbeurkunde der Mutter, Bestellungsdekret des Vormundes oder gerichtliche Amtsbestätigung über die Übertragung elterlicher Rechte.