Gemeindeamt Wörschach

Dr. Alfons Gorbach Platz 16
8942 Wörschach
Tel. +43 (0) 3682 - 22301
Fax +43 (0) 3682 - 22301-4

gde(!at)woerschach.gv.at 

AMTSSTUNDEN

MO - DO: 8.00 - 16.00 Uhr
FR:            8.00 - 12.00 Uhr


PARTEIENVERKEHR

MO - FR: 8.00 - 12.00 Uhr
bzw. nach Vereinbarung

Bankverbindung:
Raiffeisenbank Liezen - Rottenmann - Trieben eGen

IBAN:
AT52 3821 5000 0300 0098
BIC: RZSTAT2G215

Wildromantische
WÖRSCHACHKLAMM

ÖFFNUNGSZEITEN

täglich von Anfang Mai bis Oktober
08:00 - 18:00 Uhr

EINTRITTSPREISE

EW € 6,00 | KI € 3,50

Gruppen ab 15 Personen:
EW € 5,50 | KI € 3,00

Saisonkarte € 15,00

Familiensaisonkarte € 30,00

free W-LAN

GRATIS-Eintritt mit: 

KONTAKT

Jutta Lux | Klammstüberl
Tel. 0676-87837334
oder 03682/22045

E-Mail: woerschach.klamm(!at)gmx.at

 

 

Der Gemeinderat von Wörschach hat für die nachgenannten Baubereiche Bebauungspläne bzw. Bebauungsrichtlinien verordnet.

Die darin festgelegten Maßnahmen und Auflagen sind bei der Bebauung dieser Flächen zwingend einzuhalten und umzusetzen.

Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig vor dem Ankauf derartiger Parzellen bzw. vor Beginn allfälliger Bauplanungen in diese Unterlagen Einsicht zu nehmen.

Aufgrund des Umfanges der Bebauungspläne und Bebauungsrichtlinien (Verordnung, planliche Darstellung und Erläuterungsbericht) liegen diese während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf (Montag - Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr).

Bebauungsrichtlinie 2.A (Neumaitschern)
Bebauungsrichtlinie 2.01 (Sonnenau)
Bebauungsplan 2.01 (Am Fürstensteig und Sonnleiten)
Bebauungsplan 2.02 (Wolkensteinstraße)
Bebauungsrichtlinie 2.03 (Maitschern)
Bebauungsplan "Aufschließungsgebiet Nr. 7" (Wörschacherhöhe)


Selbstverständlich sind die Bediensteten der Gemeinde Wörschach jederzeit gerne bereit, Sie ausführlich zu informieren.