Bebauungspläne und Bebauungsrichtlinien
Gemeinde Wörschach
Der Gemeinderat von Wörschach hat für die nachgenannten Baubereiche Bebauungspläne bzw. Bebauungsrichtlinien verordnet.
Die darin festgelegten Maßnahmen und Auflagen sind bei der Bebauung dieser Flächen zwingend einzuhalten und umzusetzen.
Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig vor dem Ankauf derartiger Parzellen bzw. vor Beginn allfälliger Bauplanungen in diese Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Aufgrund des Umfanges der Bebauungspläne und Bebauungsrichtlinien (Verordnung, planliche Darstellung und Erläuterungsbericht) liegen diese während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf (Montag - Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr).
Bebauungsrichtlinie 2.A (Neumaitschern)
Bebauungsrichtlinie 2.01 (Sonnenau)
Bebauungsplan 2.01 (Am Fürstensteig und Sonnleiten)
Bebauungsplan 2.02 (Wolkensteinstraße)
Bebauungsrichtlinie 2.03 (Maitschern)
Bebauungsplan "Aufschließungsgebiet Nr. 7" (Wörschacherhöhe)
Selbstverständlich sind die Bediensteten der Gemeinde Wörschach jederzeit gerne bereit, Sie ausführlich zu informieren.