BRAUCHTUMSFEUER - WAS GIBT ES ZU BEACHTEN?

Veröffentlicht am: 11.03.2024

Geschätzte Bevölkerung,

auch heuer werden rund um den Ostersamstag wieder die traditionellen und allseits beliebten Osterfeuer entzündet. Im Sinne eines guten Miteinanders bitte ich Sie, die folgenden Grundregeln unbedingt zu beachten:

1.) Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15:00 Uhr des Karsamstags bis 03:00 Uhr früh am Ostersonntag zulässig!
2.) Bei Brauchtumsfeuern müssen außerdem folgende Mindestabstände eingehalten werden:
-50 m zu Gebäuden
-50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- und
forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen
werden
-100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw.
explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können von der örtlich zuständigen Behörde
nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände
vorgesehen werden
-40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald

Für weitere bzw. genauere Informationen beachten Sie die Anhänge bzw. Links dieses Schreibens!

Ihr Team von der Gemeinde


BrauchtumsfeuerVO, Fassung vom 11.02.2024 LINK
© Copyright 2024 Gemeinde24 APP.Homepage.SocialMedia für Ihre Gemeinde!